Schimmel und Hausschwammsanierung ist Vertrauenssache
Im Bestand ihres Wohnraumes und Eigentum
Es gibt viele Holz und Bautenschützer das Problem dieser Beruf entsprungen aus dem Malergewerk und Schreiner
ist Formel nur mit einer Gewerbeanmeldung auf dem Weg gebracht, ein Nachweis ist nicht erforderlich.
Dieses Gewerk hört zu den zulassungsfreien Gewerken der Handwerksordnung. ist aber mittlerweile ein Ausbildungsberuf aber wie gesagt noch immer nicht geschützt.
So genannte Zertifizierungsteilnahme nicht ISO Zertifizierte Urkunden sagen nicht aus ob das Grundwissen vorhanden ist,
jegliche das der Teilnehmer theoretisch den Umgang des Angebotenen Produktes unterwiesen ist.
Mit Ausnahme der TRSG &ISO 17024 Urkunden hier muss eine Wissens Prüfung abgelegt werden bzw. Unterweisungsprüfung, eine ISO 17024 Zertifizierung ist ein Nachweis für eine Berufsqualifizierung im Fachbereich z.B als Sachverständiger im Holz und Bauten Schutz
In wie fern er aus vorherigem Berufsfeld das Wissen Praxis Orientiert einsetzen bzw. umsetzen kann ist offen.
Wir Arbeiten aus Erfahrung und Verantwortung nur mit Materialien aus langjährigen Anwendungen und vorherigen Selbs Test, wir verkaufen nicht die Katze im Sack wenn wir sie selber nicht rein getan haben (-:
Jede Firma die Schimmelsanierung anbietet muss einen TRBA/TRGS406 vorweisen (Unterweisung Bio & Gefahr Stoffe Verordnung)
Diese dient dem Schutz des Verarbeitenden im Handwerk zum Schutz Dritter, da der Handwerker keine Labor Einrichtung ist.
und so mit eine Gefahr der erweiterten Kontaminierung weit aus höher ist.
Es dürfen kein Mittel die Chlor haltig sind oder unter 5% Anteil haben von Gewerbetreibende verwendet werden.
Ohne eine Unterweisung in der Bio und Gefahrstoffverordnung ,dürfen Hausschwamm und Schimmelsanierungen von Gewerbetreibende nicht ausgeführt werden.